Die unten genannten Tätigkeitsarten können nicht alle denkbaren
Steuersachverhalte erfassen. Es soll Ihnen aber ein Einblick in wichtige Tätigkeitsfelder gegeben werden. Bitte klicken Sie für weitere Informationen auf die jeweiligen
Symbolbilder.
Buchführung
"Welche Vorteile gewährt die doppelte Buchhaltung dem Kaufmanne! Es ist
eine der schönsten Erfindungen des menschlichen Geistes, und ein jeder gute Haushalter sollte sie in seiner Wirtschaft einführen."
(Johann Wolfgang von Goethe, deutscher Schriftsteller,
1749-1832)
Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahme-Überschussrechnungen
"Die Bilanz ist der Kräftespeicher der
Unternehmung."
(Professor Eugen Schmalenbach, deutscher Wirtschaftswissenschaftler,
1873-1955)
Erstellung von Steuererklärungen und Prüfung von Steuerbescheiden
"Um eine Steuererklärung abgeben zu können,
muss man Philosoph sein; es ist zu schwierig für einen Mathematiker."
(Albert Einstein, deutscher Mathematiker und
Nobelpreisträger, 1879-1955)
Stellung von Anträgen
"Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit
nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig."
(Mayer Amschel Rothschild, deutscher Bankier,
1744-1812)
Teilnahme an Prüfungen
"Einsam ist der Mensch erst, wenn er vom
Finanzamt vergessen wird."
(Professor Uhlenbruck, deutscher Immunbiologe und
Aphoristiker)
Teilnahme an Verfahren
"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite
zu haben. Man muß auch mit der Justiz rechnen."
(Dieter Hildebrandt, deutscher Kabarettist,
1927-2013)