Steuerliches Revisions- und Prüfungswesen

 

  • Prüfung einer Buchführung, einzelner Konten, einzelner Posten des Jahresabschlusses, eines Inventars, einer Überschussrechnung oder von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke
  • freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen, Lageberichten oder sonstigen Vermögensrechnungen für steuerliche Zwecke
  • sonstige Prüfungen und Revisionen für außersteuerliche Zwecke
  • Erstellung von Bescheinigungen über die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen

 

 

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© Steuerberater Thilo John