Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahme-Überschussrechnungen

 

  • Handelsrechtliche Jahresabschlüsse

Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen und Zwischenabschlüssen bestehend aus Bilanz, Gewinn-und Verlustrechnung sowie eines Anhangs.

 

  • Steuerliche Jahresabschlüsse

Ableiten des steuerlichen Ergebnisses aus dem Handelsbilanzergebnis bzw. Erstellung einer eigenständigen Steuerbilanz.

 

  • Sonderbilanzen
    • Unter Sonderbilanzen versteht man zum einen Bilanzen, die besonderen Zwecken dienen. Hierzu gehören z.B. Gründungsbilanzen, Umwandlungsbilanzen, Überschuldungsbilanzen, Sanierungsbilanzen, Liquidationsbilanzen, Insolvenzbilanzen, Konzernbilanzen.
    • Zum anderen gibt es Sonderbilanzen für Gesellschafter von Personengesellschaften, in denen das sog. Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter bilanziert wird.
  • Lageberichte

Sofern eine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Lageberichts besteht oder freiwillig ein Lagebericht nach den Bestimmungen des Handelsrechts aufgestellt werden soll.

 

  • Offenlegung und Einreichung von Jahresabschlüssen

Offenlegung (ggf. Hinterlegung) des handelsrechtlichen Jahresabschlusses im Bundesanzeiger bzw. elektronische Übermittlung der steuerlichen E-Bilanz beim Finanzamt.

 

  • Einnahme-Überschussrechnungen

Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben bzw. der Einnahmen über die Werbungskosten und Erstellung einer Einnahme-Überschussrechnung unter Verwendung des Vordrucks EÜR.

 

Druckversion | Sitemap
© Steuerberater Thilo John