Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen und Zwischenabschlüssen bestehend aus Bilanz, Gewinn-und Verlustrechnung sowie eines Anhangs.
Ableiten des steuerlichen Ergebnisses aus dem Handelsbilanzergebnis bzw. Erstellung einer eigenständigen Steuerbilanz.
Sofern eine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Lageberichts besteht oder freiwillig ein Lagebericht nach den Bestimmungen des Handelsrechts aufgestellt werden soll.
Offenlegung (ggf. Hinterlegung) des handelsrechtlichen Jahresabschlusses im Bundesanzeiger bzw. elektronische Übermittlung der steuerlichen E-Bilanz beim Finanzamt.
Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben bzw. der Einnahmen über die Werbungskosten und Erstellung einer Einnahme-Überschussrechnung unter Verwendung des Vordrucks EÜR.