- Prüfung einer Buchführung, einzelner Konten, einzelner Posten des Jahresabschlusses, eines Inventars, einer Überschussrechnung oder
von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke
- freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen, Lageberichten oder sonstigen Vermögensrechnungen für steuerliche
Zwecke
- sonstige Prüfungen und Revisionen für außersteuerliche Zwecke
- Erstellung von Bescheinigungen über die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und
Erfolgsrechnungen